ETHIK, HANDLUNGSWEISEN UND REGELN FÜR DD-CV WERTUNGSRICHTER (auch WR zur Probe) ZULÄSSIGKEIT UND PFLICHTEN Es dürfen nur Wertungsrichter werten, die im Besitz einer gültigen Wertungsrichter-Lizenz des DD-CV e.V. sind. Hat ein Wertungsrichter eine Juryteilnahme akzeptiert und kann dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist der DD-CV e.V. unverzüglich zu benachrichtigen. Bevor die Jury ihr Amt wahrnimmt, müssen alle Wertungsrichter mit allen Bewertungsprozeduren, Regeln und Regulierungen, eingehend vertraut sein. Die Juroren müssen das Wertungsrichter-Seminar und/oder Treffen im Vorfeld der Veranstaltung, das der Vorsitzende der Wertungsrichter durchführt, besuchen. VERHALTEN WÄHREND DES WERTENS Die Wertungsrichter legen in ihrem Amt jederzeit ein professionelles Verhalten an den Tag vor, während und nach dem Event. Die Juroren sollen von den Zuschauern und Turnierteilnehmern entfernt sitzen und sich bezüglich ihrer Wertung mit niemandem besprechen. Es ist einem Wertungsrichter niemals gestattet, abfällige Bemerkungen über ein anderes Jurymitglied, einen Organisator, Trainer, Ausbilder, Turnierteilnehmer oder irgendjemand anderen zu äußern. Darüber hinaus muss er zu jeder Zeit ein moralisch vertretbares Verhalten an den Tag legen. Die Juroren sollten darauf achten, ihre Bewertungen, ihr Bewertungssystem oder Ansichten nicht vor, während, oder nach dem Event zu besprechen. Sie können ihre persönliche Meinung äußern, nachdem sie das Turnier verlassen haben, oder auf einem der zahlreichen DD-CV e.V. Seminare und Treffen. Während des Wertens muss jeder Kontakt zu den Juroren über deren Supervisor ablaufen. Alle auftretenden Probleme müssen mit Diskretion behandelt und direkt mit dem Supervisor besprochen werden. Dieser benennt immer einen Assistenten oder einen anderen Wertungsrichter der ihn als Vorsitzenden vertritt, wenn er nicht anwesend sein kann oder während er gerade ein anderes Problem löst. Bei einem offiziellen Anlass haben die Juroren immer angemessen gekleidet zu erscheinen. Juroren unterlassen es, während des Wettkampfes und während sie auf dem Event den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt sind, alkoholische Getränke oder andere eingeschränkt zugängliche Drogen zu konsumieren. Unter gar keinen Umständen ist es gestattet, unter Drogeneinfluss zu Werten. Jeder Verstoß führt zum sofortigen Ausschluss aus der Jury und es wird für diesen Fall sofort ein Disziplinar-Ausschuss zur Untersuchung gebildet. Alle Wertungsrichter werden, während sie ihr Amt innehaben, folgende Regeln befolgen: Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist untersagt, und sie sind, wenn am Mann getragen, vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verbergen. Headsets dürfen während der Tätigkeit als Wertungsrichter nicht getragen werden. Jedweder Kontakt mittels elektrischer Geräte zu Teilnehmern, Ausbildern, Trainern oder anderen Personen ist strengstens untersagt. Es ist untersagt, den Teilnehmern Zeichen zu geben. Offensichtliche Bevorzugung eines jedweden Teilnehmers ist inakzeptabel. Respektlose Bemerkungen oder Gesten gegenüber anderen, während man das offizielle Amt als Wertungsrichter ausübt, führen zum sofortigen Ausschluss aus der Jury. Wenn die Wertungsrichter von der Fläche oder Bühne aus werten sollen, so müssen sie die gesamte Tanzfläche umgehen, und nicht nur an einem Platz stehen oder anlehnen. Sie gehen immer außen aneinander vorbei, so dass sie die Sicht des anderen nicht behindern. Bitte denken Sie daran, dass Sie sich, während Sie ihr Amt wahrnehmen, im öffentlichen Interesse befinden, und es somit unterlassen, zu rauchen oder Kaugummi zu kauen. Sie müssen sich jederzeit eines DD-CV e.V.- Vertreters gebührend verhalten. DIE WERTUNG UND DIE WERTUNGS-PROZEDUR Es wird immer fair, unparteiisch und ohne an den Tag gelegte regionale oder sonstige Interessen gewertet. Die Wertungsrichter sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass der DD-CV e.V. Vorstand, permanent darauf achtet, dass dies eingehalten wird. Im Falle des begründeten Verdachtes der Bevorzugung wird für diesen Fall sofort ein Disziplinar-Ausschuss zur Untersuchung gebildet. Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, so kann das für den betroffenen Wertungsrichter, die sofortige Entziehung der DD-CV e.V. Wertungsrichter-Lizenz bedeuten. Die Wertungsrichter füllen alle Wertungsbögen leserlich und mit Tinte oder Kugelschreiber aus. Alle Korrekturen werden deutlich durchgestrichen, so dass die Absicht des Wertungsrichters klar zu erkennen ist. Alle Korrekturen müssen, mittels der Initialen des Wertungsrichters am Rand des Bogens bestätigt werden. Die Wertungsrichter sollten die Anzahl der benötigten Kreuze (X's) besser doppelt kontrollieren. DISZIPLINARMASSNAHMEN Ein Wertungsrichter kann aus folgenden Gründen seine Zulassung für ein Jahr verlieren: Nachdem er zum Wertungsrichter bei einem Turnier ernannt wurde, nimmt er diese Verpflichtung grundlos nicht wahr. Wenn er, nachdem er zum Wertungsrichter eines Turniers ernannt wurde, den Organisator nicht darüber unterrichtet, dass er bei dieser Veranstaltung nicht werten kann. Wenn er nicht mindestens jedes Jahr an zwei Lizenz-Seminaren zur Lizenzerhaltung teilnimmt. Stand 01.04.2012